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Energieeffizienzrichtlinie (EEDIII)

Die Energieeffizienzrichtlinie (EEDIII) ist der verbindliche Fahrplan für energieeffiziente öffentliche Gebäude.  Mit konkreten Angeboten, einer Schritt-für-Schritt-Anleitung und weiteren wichtigen Informationen erhalten die Gemeinden Unterstützung bei der Umsetzung.

Gemeinden als Vorbilder

Der Weg der Tiroler Kommunen in eine nachhaltige und energieeffiziente Zukunft wird immer konkreter. Das Land Tirol und seine 277 Gemeinden nehmen dabei eine Vorreiterrolle in der Energiewende ein – ganz im Sinne der aktuellen Energieeffizienzrichtlinie (EED III). Die frühzeitige und strategische Planung von Gebäudesanierungen ist ein zentrales Element dieses Weges. Viele Gemeinden agieren hier bereits vorbildlich: Sie denken langfristig, handeln umsichtig und nutzen vorhandene Instrumente wie Sanierungsfahrpläne und -konzepte, um Schritt für Schritt in eine zukunftsfähige Infrastruktur zu investieren.

Der gesamte Gebäudebestand der öffentlichen Gebäude muss bis 2050 auf den Standard von Niedrigstenergiegebäuden bzw. Nullemissionsgebäuden saniert werden. Damit das gelingt, müssen jedes Jahr drei Prozent der beheizten oder gekühlten Gesamtnutzflache saniert werden. Ausgenommen sind alle Gebäude mit weniger als 250 m2 Gesamtnutzflache und solche die bereits zum 1. Januar 2024 Niedrigstenergiegebäude sind.

Mehr zur Energieeffizienzrichtlinie

Was ist jetzt zu tun?

Das Gebäudeinventar besteht aus einer Übersicht der Gebäude, die entweder im Eigentum der Gemeinde stehen oder von der Gemeinde genutzt werden. Relevant sind alle Gebäude, die mehr als 250 m² Gesamtnutzfläche haben. In dem Inventar sind die Gesamtnutzflächen zu jedem Gebäude, die Energieausweise sowie jährlich gemessene Energieverbräuche für Wärme, Kühlung, Strom und Warmwasser enthalten.

Auf der Website der Gemeinde sind das Gebäudeinventar sowie die dazugehörigen Energieausweise bis zum 11. Oktober 2025 zu veröffentlichen.

Schritt für Schritt zukunftsfit

Bausteine zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie

Energiebuchhaltung

Eine systematische Energiebuchhaltung ist die Basis, um den Erfolg von Energieeffizienzmaßnahmen sichtbar zu machen. Sie gibt einen Überblick über die genauen Energieverbräuche der Gemeinde. Ein mindestens jährlicher, detaillierter Energiebericht schafft dabei die Grundlage für weitere Optimierungen und Entscheidungen.

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Messstellenkonzept

Um die Energieverbräuche genau zu erfassen, beobachten und bewerten zu können, braucht es eine sinnvolle Zählerstruktur. Das Messstellenkonzept legt fest, an welchen Stellen die Energieverbräuche der Gemeinde bereits erfasst und wo gegebenenfalls Zähler nachgerüstet werden müssen.

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Energiebeauftragte*r

Durch Energiebeauftragte wird eine klare personelle Zuständigkeit und damit eine zentrale Anlaufstelle für Energiethemen in Gemeinden geschaffen. Sie haben die Energieverbrauche der Gemeinde im Blick, treiben Energieeffizienzmaßnahmen voran und sind dadurch eine tragende Säule einer erfolgreichen Energiebuchhaltung.

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Gebäudeportfolio

Das Gebäudeportfolio gibt einen strukturierten Überblick über alle gemeindeeigenen Gebäude und Anlagen und deren energetischen und anlagentechnischen Zustand. Es dient als wichtige Grundlage für zukünftige Planungen und gezielte Sanierungsmaßnahmen.

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Sanierungsfahrplan

Aufbauend auf dem Gebäudeportfolio wird eine Prioritätenliste für Sanierungen erstellt, bei der Lebensdauer, Einsparungspotenziale, Nutzungsplane sowie eine grobe Kostenschatzung erstellt werden. Der Sanierungsfahrplan bildet ein konkretes Konzept, um die langfristigen Ziele zu erreichen und die kommunalen Gebäude Schritt für Schritt zukunftsfit zu machen.

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Sanierungskonzept

Nach der Priorisierung folgt im Sanierungskonzept die Ausarbeitung von konkreten Sanierungsmaßnahmen für das Gebäude mit der höchsten Priorität. Dabei werden verschiedene Sanierungsvarianten verglichen und ein konkretes Maßnahmenpaket inklusive Zeitrahmen festgelegt.

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Um dies zu erreichen, unterstützt die Energieagentur Tirol die Gemeinden mit konkreten Angeboten. Dazu gehören beispielsweise die Umsetzung eines Energiemonitorings und die Erstellung des Gebäudeportfolios.

Außerdem steht Ihnen unsere Tools, die Ausfüllhilfe für das Gebäudeportfolio und die Excel-Vorlage für  Gebäudeportfolio, -inventar und Sanierungsfahrplan, zum Herunterladen zur Verfügung.

Ausfüllhilfe Gebäudeportfolio
Vorlage für Gebäudeportfolio, Inventar und Sanierungsfahrplan (Version 07-2025)

Angebote und Wissen

Obwohl das Jahr 2050 in weiter Ferne scheint, muss jetzt gehandelt werden, um die langfristigen Ziele zu erreichen und den öffentlichen Sektor zukunftsfit zu machen.  Mit einer strukturierten Herangehensweise und den richtigen Maßnahmen lassen sich Energieverbräuche in Gemeinden deutlich senken und die Gebäude fit für die Zukunft machen!

Basisberatung: Gebäude, Anlagen & Energieerzeugung

kostenlos
Sie haben eine Frage im Bereich Bautechnik, Energieerzeugungsanlagen, Gebäudetechnik oder zum Förderwesen?
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Energiebuchhaltung & Energiemonitoring für Gebäude

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Energieverbrauch und Energieerzeugung mit der Energiebuchhaltung erfassen, analysieren und optimieren.
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Gebäudeportfolio-Check

kostenlos
Sie erstellen ein Gebäudeportfolio für Ihre Gemeinde und benötigen Unterstützung bei der Dateneingabe, der Suche nach relevanten Kennzahlen oder bei Fragen zur Energiebuchhaltung?
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Zusätzlich können die Gemeinden das notwendige Wissen durch das Weiterbildungsangebot der Energie Akademie in Anspruch nehmen, beispielsweise in der Fortbildung für Energiebauftragte.

Auf der Wissenseite Energiebuchhaltung leicht gemacht finden Sie eine zielgerichtete Anleitung zur Erfassung des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung. Die Förderübersicht hilft Ihnen dabei, stets den Überblick über mögliche finanzielle Unterstützungen zu behalten, wie zum Beispiel Förderungen aus dem Tiroler Energiefonds.

Häufig gestellte Fragen

Energieeffizienzrichtlinie (EED III)

Wer muss bis 11. Oktober 2025 das Gebäudeinventar veröffentlichen?

Alle Gemeinden und Städte, unabhängig der Einwohner*innenanzahl, müssen das Gebäudeinventar am 11. Oktober 2025 erstmals veröffentlichen. Der Bund wird die gesammelten Daten dann an die europäische Kommission melden.

Was ist das Gebäudeinventar?

Das Gebäudeinventar besteht aus einer Übersicht der gemeindeeigenen Gebäude, die entweder in ihrem Eigentum stehen oder von ihnen genutzt werden. Relevant sind alle Gebäude, die mehr als 250 m² Gesamtnutzfläche haben. In dem Inventar sind die jeweiligen Gesamtnutzflächen zu jedem Gebäude, die Energieausweise sowie jährlich gemessene Energieverbräuche für Wärme, Kühlung, Strom und Warmwasser enthalten.

Was ist der Unterschied zwischen dem Gebäudeportfolio und Gebäudeinventar?

Das Gebäudeportfolio gibt einen strukturierten Überblick über alle gemeindeeigenen Gebäude und Anlagen und deren energetischen und anlagentechnischen Zustand. Es dient als wichtige Grundlage für zukünftige Planungen und gezielte Sanierungsmaßnahmen. Es soll der Gemeinde als nützliches Werkzeug dienen, den eigenen Gebäudebestand im Blick zu behalten und Einsparungsmaßnahmen sichtbar zu machen. Das Angebot Gebäudeportfolio-Check unterstützt Sie bei der Erstellung.

Das Gebäudeinventar ist eine Anforderung an die Gemeinden aus der Energieeffizienz-Richtlinie heraus und soll von jeder Gemeinde veröffentlicht und mindestens alle zwei Jahre aktualisiert werden. Das Gebäudeinventar muss erstmals bis zum 11. Oktober 2025 öffentlich verfügbar sein. Das Gebäudeinventar besteht aus einer Übersicht der gemeindeeigenen Gebäude mit mindestens 250 m² Nutzfläche, den jeweiligen Gesamtnutzflächen inklusive Energieausweisen sowie der Energieverbräuche für Wärme, Kühlung, Strom und Warmwasser. Dieses kann auf Basis des Gebäudeportfolios erstellt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Gebäudeinventar und der Ausgangsbasis für die Renovierungsverpflichtung?

Zu Unterscheiden vom Inventar ist die Ausgangsbasis. Auf die Ausgangsbasis bezieht sich die Renovierungsverpflichtung aus Artikel 6 der Energieeffizienzrichtlinie (EED III EU-Richtlinie (EU) 2024/171). Hiernach sind jährlich 3 Prozent der Gesamtnutzfläche bis 2040 zu sanieren. Die Gesamtnutzfläche setzt sich aus der Summe der Gebäude, die in der Ausgangsbasis enthalten sind, zusammen.
In der folgenden Tabelle ist übersichtlich dargestellt, welche Gebäude in das Inventar und welche in die Ausgangsbasis zählen.

Welche Möglichkeiten bringt der Alternative Ansatz?

 Durch die Anwendung des Alternativen Ansatzes können bis zum 31. Dezember 2030 andere Maßnahmen als die Renovierung gewählt werden, mit denen Endenergieeinsparungen erzielt werden. Die Endenergieeinsparungen müssen den Einsparungen entsprechen, die sich bei einer Renovierung von 3 Prozent der Nutzfläche ergeben würden. Zusätzlich zu den Energieeinsparungen ist ein Renovierungspass zu erstellen.

Welche Fläche ist mit der Gesamtnutzfläche gemeint, die mehr als 250 m² sein muss?

Die Nutzfläche ist die Bruttogeschossfläche (BGF) abzüglich der Wandstärken. Sie wird vereinfacht mit 80 Prozent der Bruttogeschossfläche errechnet.

Warum ist es wichtig eine verantwortliche Person oder Energiebeauftragte*n zu bestimmen?

Energiebeauftragte in Gemeinden sind in der Gemeindeverwaltung angestellte Personen mit technischem Hintergrund und je nach Gemeindegröße für ihre Tätigkeiten reservierten Zeitbudget. Durch ihr technisches Know-how und klar definierte Zuständigkeiten tragen sie maßgeblich dazu bei, Einsparpotenziale bei den Energiekosten öffentlicher Gebäude gezielt zu erkennen und zu nutzen. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit stehen die Energiebuchhaltung, das Einholen von Angeboten sowie die Bewertung der Wirksamkeit geplanter Effizienzmaßnahmen – etwa bei der Sanierung, Beleuchtung, Warmwasserbereitung, Heizung oder Kühlung.

Erfahrungen, wie aus der e5-Gemeinde Volders zeigen, dass entsprechend geschulte Energiebeauftragte nicht nur das Gemeindebudget über langfristig gesenkte Energie- und Betriebskosten entlasten, sondern auch Bauschäden (z. B. durch Aufdeckung von Wasserrohrbrüchen) vorbeugen und allgemein die Nutzungszufriedenheit (z. B. durch gut eingestellte Lüftung, Kühlung, Heizung) erhöhen.

In welchem Ausmaß wird durch die Energieeffizienzrichtlinie die Energiebuchhaltung verpflichtend?

Eine Pflicht, die Energiebuchhaltung mittels einer Software durchzuführen, besteht bislang nicht. Allerdings ist der jährliche Energieverbrauch für Heizung, Kühlung, Strom und Warmwasser spätestens seit 2025 zu messen und erfassen. Es ergeben sich demnach Vorteile für alle, die bereits eine Energiebuchhaltung haben und die jährlichen Verbräuche für die einzelnen Gebäude kennen.

Was kostet die Unterstützung für das Portfolio durch die Energieagentur für die Gemeinden?

Die Vorlage für das Gebäudeportfolio sowie die Beratungsangebote stehen allen Gemeinden kostenlos zur Verfügung.

Wer kann bei der Erstellung des Gebäudeportfolios, Inventars und Sanierungsfahrplan unterstützen?

Die Erstellung eines Gebäudeportfolios oder eines Sanierungsfahrplans ist nicht an eine Gewerbeberechtigung gebunden. Die Gemeinde oder der*die Energiebeauftragte kann die Erstellung selbst durchführen. Grundsätzlich ist ein solides Wissen zu Bau- und Gebäudetechnik empfehlenswert, daher sind Baumeister*innen, Architekt*innen, Technische Büros sowie Energieberater*innen geeignet.

Wer kann bei der Erstellung der Sanierungskonzepte unterstützen?

Je nach Priorisierung und erforderlichen Sanierungsmaßnahmen ist die Erstellung eines Sanierungskonzeptes für ein Gebäude sinnvoll. Für das Sanierungskonzept kommen Personen und Unternehmen in Frage, die aus gewerberechtlichen Gründen dazu befugt sind. Je nach Aufgabenstellung sind das in der Regel Baumeister*innen, Architekt*innen oder Technische Büros.

Im Kompetenzfinder finden Sie passende Professionist*innen.

Tiroler Energiefonds (TEF)

Wie werden die Gemeinden finanziell unterstützt?

Es gibt verschieden Möglichkeiten, sich die Maßnahmen in der Gemeinde finanziell unterstützen zu lassen. Das Land Tirol stellt mit dem Tiroler Energiefonds bis 2027 jährlich 3 Mio. Euro für verschiedene Maßnahme für die Erreichung der Energieeffizienzrichtlinie zur Verfügung.

Der Bund fördert über die Umweltförderung der KPC unterschiedliche Maßnahmen wie eine thermische Sanierung oder den Tausch der Heizanlage. Zusätzlich gibt es Beratungsangebote der Energieagentur Tirol die auf dem Weg zu effizienten Gebäuden helfen.

Wie erfolgt die Priorisierung im Tiroler Energiefonds (TEF) beim Ansuchen?

Die Ansuchen werden nach Eingang in der Gemeindeanwendung bearbeitet.

Wird die Erweiterung der Messstellen und des bestehenden Energiemonitoring auch gefördert?

Die Erweiterung von Messstellenkonzepten wird einmalig mit maximal 5.000,00 Euro gefördert. Für bestehende Energiebuchhaltungen bzw. Energiemonitorings, welche vor 2024 in Betrieb genommen worden sind, kann einmalig der laufenden Sachaufwand für ein Jahr mit der Förderhöhe lt. Richtlinie gefördert werden.

Bis wann können bereits beauftragte Leistungen im Tiroler Energiefonds (TEF) beantragt werden?

Die Antragsstellung erfolgt immer nach Vorliegen der Schlussrechnungen über die Gemeindeanwendung. Entsprechend der aktuellen Richtlinie ist der Tiroler Energiefonds bis 2028 eingerichtet. In diesem Zeitraum können Ansuchen im Zuge des Tiroler Energiefonds gestellt werden.

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