Die Fertigstellung von anzeige- und bewilligungsfreien Photovoltaikanlagen ist der Baubehörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Wissen über Existenz und Beschaffenheit der Anlage ist vor allem für Feuerwehr im Einsatzfall von großer Bedeutung.
Achtung: Informieren Sie sich vorab, ob Ihre Gemeinde bereits ein eigenes Formular zur Anzeige der Bauvollendung von Photovoltaik-Anlagen bereitstellt.