Durch die Novellierung des Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetzes 2017 wurden Photovoltaik-Anlagen auf Mehrparteienhäusern gesetzlich neu geregelt. Der Strom aus der Sonne kann seitdem nicht mehr nur für die Gemeinschaftsflächen genutzt, sondern auch an die einzelnen Wohneinheiten verteilt und verrechnet werden. Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen bieten somit EigentümerInnen und MieterInnen von Wohnungen in Mehrparteienhäusern, aber auch in Bürogebäuden oder Einkaufszentren die Möglichkeit, den erzeugten Strom ihrer PV-Anlage im Haus zu verbrauchen. Dadurch soll eine proaktive Teilnahme an der Energiewende ermöglicht werden sowie der Ausbau von dezentralen Energiesystemen vorangetrieben werden