Eigentümer*innen und Mieter*innen von Wohnungen in Mehrparteienhäusern sowie in Bürogebäuden oder Einkaufszentren können Gemeinschaftsanlagen ohne größere Änderungen der Elektroinstallationen im Gebäude umsetzen.
Die Musterverträge der Energieagentur Tirol, welche ebenfalls unter
www.energiegemeinschaften.gv.at/downloadbereich/ zur Verfügung stehen, können nun für folgende Sachverhaltskonstellation verwendet werden: