EigentümerInnen und MieterInnen von Wohnungen in Mehrparteienhäusern sowie in Bürogebäuden oder Einkaufszentren können Gemeinschaftsanlagen ohne größere Änderungen der Elektroinstallationen im Gebäude umsetzen.
Die Musterverträge der Energieagentur Tirol, welche ebenfalls unter
www.energiegemeinschaften.gv.at/downloadbereich/ zur Verfügung stehen, können nun für folgende Sachverhaltskonstellation verwendet werden: