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Für Gemeinden und Regionen

Förderprogramme

Valentin Hübner, MA
Energieberater bei der Energieagentur Tirol

Neben dem neu aufgelegtem Tiroler Energiefonds stehen Gemeinden Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm sowie aus verschiedenen regionalen Sonderförderprogrammen zur Verfügung.

Tirols Gemeinden und Regionen stehen vor der wichtigen Aufgabe, ihre Infrastruktur zukunftsfähig zu gestalten. Dabei können Förderprogramme wie der Tiroler Energiefonds eine entscheidende Rolle spielen, um notwendige Investitionen in den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel zu ermöglichen. Beispielsweise für die Begrünung öffentlicher Flächen, um Hitzeinseln in Dorfzentren zu reduzieren. Auch die Umstellung auf erneuerbare Energieträger, wie die Installation von Photovoltaikanlagen auf Gemeindegebäuden oder der Ausbau von Nahwärmenetzen , trägt maßgeblich zur CO2-Reduktion bei. Des Weiteren können Fördermittel für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude, die Belebung der Dorfkerne durch neue Begegnungszonen oder die Verbesserung der Nahversorgung genutzt werden.

Direkt zu den Förderprogrammen:

Zum Tiroler Energiefonds

Zu den regionalen Sonderförderungen

Zum Kommunalen Investitionsprogramm

Tiroler Energiefonds (TEF)

Zum Erreichen der Energieeffizienzrichtlinie (EED III)
 

Der Tiroler Energiefonds ist Teil des Gemeindeausgleichsfonds, welchem zu diesem Zweck seitens des Landes Tirol in den Jahren 2024 bis 2028 jährlich jeweils 3 Mio. Euro aus dem 2024 eingerichteten Zukunftsfonds zugeführt werden. Hierbei werden u.a. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz oder für nachhaltige Heizsysteme unterstützt.

Die Mittel des Tiroler Energiefonds sind ausschließlich für die Förderung von kommunalen Maßnahmen zur Erzeugung und Verwendung erneuerbarer Energie bzw. Verbesserung der Energieeffizienz sowie für den Umwelt‐ und Klimaschutz zu verwenden.

Alles was Sie zur Energieeffizienzrichtlinie wissen müssen

Die Energieeffizienzrichtlinie (EEDIII) ist der verbindliche Fahrplan für energieeffiziente öffenliche Gebäude. Mit konkreten Angeboten, wie dem Gebäudeportfolio-Check, einer Schritt-für-Schritt-Anleitung und weiteren wichtigen Informationen erhalten die Gemeinden Unterstützung bei der Umsetzung.

mehr erfahren

FAQ zum Tiroler Energiefonds

Wie Gemeinden finanziell unterstützt werden

Insgesamt werden 3 Mio. Euro jährlich für Maßnahmen der Gemeinden für mehr Energieeffizienz, nachhaltige Heizsysteme oder Anlagen zur Verfügung gestellt. Damit stellt der Energiefonds eine Maßnahme der Tiroler Landesregierung zur Erreichung der Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie dar. Zusätzlich sollen die Gemeinden bei der Erreichung der Einsparungsziele nach der EED III Richtlinie unterstützt werden.

Dem öffentlichen Sektor kommt eine Vorbildfunktion im Bereich Energieeffizienz zu. Die Einsparungen des Endenergiebedarfs und die Sanierung kommunaler Gebäude stellen eine große Herausforderung für Kommunen angesichts beschränkter Finanzmittel dar. Die Förderung aus dem Tiroler Energiefonds soll den Tiroler Gemeinden eine wertvolle Unterstützung auf ihrem Weg zur Energieautonomie 2050 bieten. Mit den im Rahmen des Tiroler Energiefonds geförderten Maßnahmen wird dem Grundsatz der Energieeffizienz an erster Stelle entsprochen.

Wer Mittel beantragen kann

Berechtigte Förderwerber sind Gemeinden und Gemeindeverbände. Ausgelagerte Unternehmen von Gemeinden mit eigener Rechtspersönlichkeit können keine Förderungen oder Darlehen beantragen.

Wie Gemeinden die Zuschüsse beantragen können

Wie Sie einreichen können: Die Beantragung der Darlehen und Förderungen erfolgen in der Gemeindeanwendung im Portal Tirol.

Welche Projekte zuschussfähig sind

Umfassende thermische Sanierung von Gemeindegebäuden (Darlehen)

  • Für größerer thermische Renovierungen gemäß Tiroler Bauordnung wird ein Darlehen von 10 v.H. der Investitionskosten, maximal 100.000 € pro Projekt gewährt.
  • Bei umfassenden thermischen Gebäudesanierungen gemäß klimaaktiv Standard wird ein Darlehen von 20 v.H. der Investitionskosten, maximal 200.000 € pro Projekt gewährt.
  • Der Zinssatz eines Darlehens des Tiroler Energiefonds beträgt 1,5 v.H. p.a., die Laufzeit beträgt 10 Jahre.

Erstellung eines Sanierungsfahrplans für den Gebäudebestand (Zuschuss)

  • Pro Gemeindegebäude 50 Prozent der dafür nachgewiesenen Kosten und  maximal 10 Gebäude bzw. maximal insgesamt 5.000€

Erstellung eines Sanierungskonzepts für Einzelgebäude (Zuschuss)

  • Pro Gemeindegebäude 50 Prozent der dafür nachgewiesenen Kosten und  maximal 10 Gebäude bzw. maximal insgesamt 5.000€

Ausbildung von Energiebeauftragten in Gemeinden (Zuschuss)

  • Eine Person pro Gemeinde bzw. Gemeindeverband mit 50 Prozent der Kurskosten bzw. maximal 1.000€

Erstellung von Messstellenkonzepten (Zuschuss)

  • Pro Gemeinde bzw. Gemeindeverband bis zu 50 Prozent der Kosten für maximal 10 Gebäude bzw. 5.000€.

Hard- und Software für Energiebuchhaltung/Energiemonitoring (Zuschuss)

  • Für die Erstanschaffung von Hard- und Software für die Energiebuchhaltung/Energiemonitoring werden 25 Prozent der nachgewiesenen Kosten bis maximal 6.000 € gefördert.
  • Bei vorheriger Absolvierung der Bausteine 1b und 2b (Ausbildung Energiebeauftragter & Messstellenkonzept) wird eine erhöhte Förderung von 50 Prozent bzw. maximal 12.000 € gewährt.

Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Einrichtungen oder Grundstücken (Zuschuss)

  • Für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Einrichtungen oder Grundstücken wird eine Förderung von 25 v.H. der Investitionskosten,
    maximal 30.000 Euro, gewährt.

Maßnahmen für die Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energieträger (Zuschuss)

  • Bis zu 25 Prozent für Maßnahmen in Wohngebäuden zur Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energieträger bei Wohngebäuden bis maximal 40.000€.
  • Bis zu 35 Prozent zur Umstellung von fossilen auf erneuerbare für Objekte deren Haustechnik den Anforderungen der Produktdatenbank GET entspricht bis maximal 40.000 €.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Die detaillierte Richtlinie sowie Erläuterungen zu den einzelnen Bausteinen entnehmen Sie bitte der  Richtlinie der Landesregierung vom 26.11.2024 für die Gewährung von Förderungen an Gemeinden und Gemeindeverbände aus dem Tiroler Energiefonds (TEF).

Regionale Sonderförderungsprogramme

Förderung von Maßnahmen für eine nachhaltige Regionalentwicklung

Die Tiroler Landesregierung hat für genau festgelegte Fördergebiete regionalwirtschaftliche Programmefestgelegt. In diesen Programmen werden Maßnahmen festgelegt und besonders gefördert, die eine für diese Gebiete nachhaltige und insbesondere wirtschaftliche Reigonalentwicklung ermöglichen.

Förderungsempfänger können je nach Aktionsfeld bzw. Leitmaßnahme Privatpersonen, Einzelunternehmen, Erwerbsgesellschaften, Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Gemeinden und öffentlich-rechtliche Verbände sein.

Die Voraussetzungen, Laufzeiten und Rahmenbedingungen sind den jeweiligen Richtlinien zu entnehmen. Die inhaltlichen Schwerpunkte umfassen beispielsweise Energiebezogene Umweltvorhaben wie Großspeicher, die Umstellung von Straßenbeleuchtung auf LED oder Maßnahmen zur Energieeffizienz und Nutzung regionaler erneuerbarer Energieressourcen.

Derzeit gibt es folgende Sonderförderungsprogamme:

Sonderförderungsprogramm Natura 2000 Region Isel

Mit dieser Förderungsaktion soll ein wesentlicher Impuls für eine nachhaltige Regionalentwicklung dieses Natur-, Kultur-, Lebens- und Wirtschaftsraums der Natura 2000 Region Isel geschaffen sowie eine verstärkte Investitionstätigkeit ausgelöst werden. 

Das Förderungsgebiet erstreckt sich auf folgende Gemeinden des Bezirks Lienz: Ainet, Hopfgarten i. D., Kals, Matrei. O., Oberlienz, Prägraten, St. Johann im Walde, St. Jakob i. D., St. Veit i. D., Schlaiten und Virgen.

Mehr zum Sonderförderungsprogramm erfahren (tirol.gv.at)

Sonderförderungsprogramm für die Naturparkregion Lechtal-Reutte

Das Land Tirol gewährt zur Erleichterung der Finanzierung von Maßnahmen, die zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung der Naturparkregion Lechtal und Reutte beitragen, Förderungen aus Mitteln dieses Sonderförderungsprogramms. Damit soll ein wesentlicher Impuls für eine nachhaltige Regionalentwicklung dieses Kultur-, Lebens- und Wirtschaftsraums geschaffen werden, um der prognostizierten Bevölkerungsabnahme und Abnahme der Erwerbsquoten entgegen zu wirken.

Weiters soll durch dieses Sonderförderungsprogramm eine verstärkte Investitionstätigkeit in den regionalen Stärkefeldern, wie z.B. Attraktivierung nachhaltiger Tourismus und Wettbewerbsfähigkeit sowie energiebezogene Umweltvorhaben und Stärkung der Radweginfrastruktur ausgelöst werden.

Das Förderungsgebiet erstreckt sich auf das Gebiet der beiden Planungsverbände Oberes Lechtal und Reutte und Umgebung und gilt für die Gemeinden Bach, Breitenwang, Ehenbichl, Elbigenalp, Elmen, Forchach, Gramais, Häselgehr, Hinterhornbach, Höfen, Holzgau, Kaisers, Lechaschau, Musau, Namlos, Pfafflar, Pflach, Pinswang, Reutte, Stanzach, Steeg, Vils, Vorderhornbach, Wängle und Weißenbach.

Sonderförderungsprogramm für den Bezirk Landeck

Das Land Tirol gewährt zur Erleichterung der Finanzierung von Maßnahmen, die zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung des Bezirks Landeck beitragen, Förderungen aus Mitteln dieses Sonderförderungsprogramms. Damit soll ein wesentlicher Impuls für eine nachhaltige Regionalentwicklung dieses Kultur-, Lebens- und Wirtschaftsraums geschaffen werden, um der prognostizierten Bevölkerungsabnahme und Abnahme der Erwerbsquoten entgegen zu wirken.

Weiters soll durch dieses Sonderförderungsprogramm eine verstärkte Investitionstätigkeit in den regionalen Stärkefeldern, wie z.B. Attraktivierung nachhaltiger Tourismus und Wettbewerbsfähigkeit sowie z.B. Energiebezogene Umweltvorhaben und Stärkung des Universitätsstandortes Landeck ausgelöst werden.

Das Förderungsgebiet erstreckt sich auf das Gebiet des Bezirks Landeck und gilt für die Gemeinden Faggen, Fendels, Fiss, Fließ, Flirsch, Galtür, Grins, Ischgl, Kappl, Kaunerberg, Kaunertal, Kauns, Ladis, Landeck, Nauders, Pettneu am Arlberg, Pfunds, Pians, Prutz, Ried im Oberinntal, Schönwies, See, Serfaus, Spiss, St. Anton am Arlberg, Stanz bei Landeck, Strengen, Tobadill, Tösens und Zams.

Sonderförderungsprogramm für den Planungsverband 12 "Pitztal"

Das Land Tirol gewährt zur Erleichterung der Finanzierung von Maßnahmen, die zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung des Pitztals beitragen, Förderungen aus Mitteln dieses Sonderförderungsprogramms. Das Programm soll für die dort lebende Bevölkerung eine nachhaltige Regionalentwicklung sichern.

Das Förderungsgebiet erstreckt sich auf das Gebiet des Planungsverbandes 12 „Pitztal“ und gilt für die Gemeinden Arzl im Pitztal, Jerzens, St. Leonhard im Pitztal und Wenns.

Kommunales Investitionsprogramm (KIP)

Umwandlung der Zweckzuschüsse in "Finanzzuweisungen für Investitionen"

Die Bundesregierung hat sich mit dem Österreichischen Städtebund und dem Österreichischen Gemeindebund darauf geeinigt, dass die bisherigen Zweckzuschüsse in Finanzzuweisungen für Investitionen umgewandelt werden sollen.

Diese Änderungen bewirken,

  • dass die Mittel aus den Kommunalinvestitionsgesetzen 2020, 2023 und 2025 (inkl. Zweckzuschuss Digitaler Wandel) den Gemeinden einfacher und ohne verpflichtende Kofinanzierung zur Verfügung gestellt werden,
  • die Gemeinden selbst über die konkrete Investition entscheiden,
  • die Mittel vom Bund antraglos an die Gemeinden übermittelt werden,
  • Anträge und Abrechnungen gegenüber dem Bund (Buchhaltungsagentur) entfallen und durch eine Berichterstattung über die Mittelverwendung an den Gemeinderat ersetzt werden.
  • Die Anteile sowie Restbeträge der einzelnen Gemeinden bleiben unverändert.

Die Gemeinden werden mit einem Rundschreiben über die Änderungen informiert.

Die Tätigkeiten der Buchhaltungsagentur als Abwicklungsstelle sind somit eingestellt. Mit etwaigen Fragen betreffend den neuen Finanzzuweisungen wenden Sie sich bitte an das Bundesministerium für Finanzen.

Diese Änderungen werden als Teil des Budgetbegleitgesetzes 2025 dem Nationalrat zur weiteren parlamentarischen Behandlung vorgelegt. Nach der Beschlussfassung im Nationalrat und Bundesrat wird das BMF die Gemeinden über die weiteren Details, insbesondere über die genauen Überweisungsbeträge und -termine informieren. Mehr erfahren

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Beratung Photovoltaik

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Individuelle Beratung zum Potenzial zur Stromgewinnung durch Photovoltaik-Anlagen auf den Gemeindegebäuden, sowie auf versiegelten Flächen und Freiflächen.
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