Der Weg zum gesetzlich geregelten Ausstieg aus fossilen Energieträgern in der Wärmebereitstellung für Gebäude, ist nun mit dem Verbot von Gasheizungen im Neubau ein wesentliches Stück vorangekommen. Bereits seit 2020 ist der Ölheizungseinbau verboten und ab sofort dürfen auch neu gebaute Gebäude in Österreich ausschließlich mit erneuerbarer Wärme versorgt werden. Im Falle von Fernwärmeanschlüssen bedeutet dies, dass die bereitgestellte Wärme nachweislich zu mindestens 80 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern stammen muss.
Mit dem am 29. Februar 2024 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die erneuerbare Wärmebereitstellung in Neubauten soll der Einbau von Wärmebereitstellungsanlagen auf Basis fossiler Brennstoffe zur Raumheizung und/oder Warmwasseraufbereitung generell im Gebäudeneubau (mit entsprechenden Übergangsbestimmungen für im Bau befindliche Projekte) untersagt werden.
Um den notwendigen Ausstieg aus fossilen Energieträgern auch im Gebäudebestand voran zu bringen sind die von Bund und Land bereitgestellten Heizungstauschförderungen so hoch wie noch nie. Weitere Informationen zur Förderaktion „Raus aus Öl und Gas“ finden Sie hier.
Der Umstieg auf erneuerbare Wärme ist somit auch finanziell attraktiv gegenüber veralteten Heiztechnologien wie Öl und Gas, die per neuer Gesetzeslage zum Auslaufmodell werden. Den Gesetzestext zum Nachlesen finden Sie hier.