Ab 02. Mai 2023 steht die Energieausweisdatenbank in Tirol zur Verfügung und dient ab diesem Zeitpunkt als zentrale Stelle zur Ablage von Energieausweisen. Das betrifft nicht nur alle Bauvorhaben, die ab diesem Zeitpunkt bei der Baubehörde eingebracht werden, sondern auch Gebäude, die im Rahmen des Energieausweisvorlage-Gesetzes einen Energieausweis benötigen.
Für MitarbeiterInnen der Tiroler Gemeinden bringt die Einführung der Energieausweis-Datenbank Vereinfachungen im behördlichen Genehmigungsverfahren – von der automatisierten Plausibilitäts- und Baurechtsprüfung bis zum zentralen Ablagesystem.
Technische Bauvorschriften 2023 und Energieausweisdatenbankverordnung 2023 | Paul Tolloy
Die rechtliche Grundlage für die Energieausweisdatenbank bildet die Energieausweisdatenbankverordnung (TEADBV), die bereits in Kraft getreten ist. Mit Einführung der Datenbank sind künftig alle Energieausweise zentral zu erfassen – eine kurze Zusammenfassung der Neuerungen.
Die Energieausweis-Datenbank in der
Gemeindepraxis | Thomas Schnitzer-Osl
Miteinführung der Datenbank sind einige Änderungen im Umgang mit dem Energieausweis verbunden – vom organisatorischen Ablauf im Bauverfahren bis zur Fertigstellung eines Projekts. Welche Rechte und Pflichten haben ErstellerInnen, Baubehörden und EigentümerInnen?
Die ZEUS Plattform Tirol im Detail | Mario Höpperger
Das Land Tirol stellt eine Online-Applikation zur Verfügung, mit der Energieausweise kostenlos in die ZEUS-Datenbank gespielt werden können – eine Kurzeinführung in die Funktionen der Datenbank für GemeindemitarbeiterInnen.
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