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Land Tirol, Abteilung Wohnbauförderung
Um in den Genuss der Förderung zu kommen, muss zumindest ein gemeldeter Hauptwohnsitz vorhanden sein. Die Förderung ist einkommensunabhängig. Neubauprojekte können ebenfalls ansuchen, sollten sie nicht im Rahmen der Tiroler Wohnbauförderung (Neubau) förderbar sein.
Wie wird gefördert
Gefördert werden die bis zu 20 kWp mit je € 250,-. Die Förderung kann mit einer Bundesförderung kombiniert werden.
Details zur Einreichung
Bis 18 Monate nach Rechnungslegung mit Formularen in den Servicestellen der Wohnbauförderung (in den Bezirkshauptmannschaften). ACHTUNG: Es gelten die aktuellen Richtlinien zum Zeitpunkt der Einreichung!