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Land Tirol, Abteilung Wohnbauförderung
Um in den Genuss der Förderung zu kommen, muss zumindest ein gemeldeter Hauptwohnsitz vorhanden sein. Die Förderung ist einkommensunabhängig.
Wie wird gefördert
Das Land Tirol fördert mit einem zusätzlichem Bonus, wenn zumindest 3 Maßnahmen gleichzeitig durchgeführt und bestimmte Anforderungen an den Heizwärmebedarf erreicht werden. Die Fördersumme ist ein Einmalzuschuss in Abhängigkeit der Nutzfläche des Gesamtobjektes und beträgt maximal 20.350 Euro.
Details zur Einreichung
Bis 18 Monate nach Rechnungslegung mit Formularen in den Servicestellen der Wohnbauförderung (in den Bezirkshauptmannschaften). ACHTUNG: Es gelten die aktuellen Richtlinien zum Zeitpunkt der Einreichung!