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Land Tirol, Abteilung Wohnbauförderung
Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen: neben den Einkommensgrenzen, der maximalen Wohnungsgröße und zumindest einem gemeldeten Hauptwohnsitz auch Grenzwerte der thermischen Hülle erreicht werden.
Wie wird gefördert
Das Land Tirol fördert im Rahmen der "Tiroler Wohnbauförderung - Zusatzförderung: Zuschuss für energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen" den Einbau gelisteter Wärmepumpen mit 4 Punkten (maximal 7.200 Euro je Wohnung).
Details zur Einreichung
Bis 6 Monate nach Baubeginn mit Formularen in den Servicestellen der Wohnbauförderung (in den Bezirkshauptmannschaften).