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Land Tirol, Abteilung Wohnbauförderung
Im Rahmen der Wohnhaussanierungsförderung unterstützt das Land Tirol vorbereitende Infrastrukturmaßnahmen für Elektromobilität.
Wie wird gefördert
Leerverrohrungen, Verteilerschrankadaptierungen, etc. werden mit 25 % der förderfähigen Investitionskosten als Einmalzuschuss bzw. 35 % als Annuitätenzuschuss gefördert. Ladestationen an sich sind nicht förderungswürdig. ANMERKUNG: Die förderbaren Kosten müssen den Betrag von 1.000 € übersteigen. Das Gebäude muss älter als 10 Jahre sein.
Details zur Einreichung
Bis 18 Monate nach Rechnungslegung mit Formularen in den Servicestellen der Wohnbauförderung (in den Bezirkshauptmannschaften). ANMERKUNG: Es gelten die aktuellen Richtlinien zum Zeitpunkt der Einreichung!