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KPC Kommunalkredit Public Consulting
In einer gemeinsamen Förderungsaktion unterstützen das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und die Fahrzeugwirtschaft die Anschaffung von E-Mopeds und E-Motorrädern. Voraussetzung ist die Gewährung des "E-Mobilitätsbonus" durch den Fahrzeughandel.
Wie wird gefördert
Neue E-Mopeds der Klasse L1e werden pro Fahrzeug mit 950 € gefördert. Die Förderhöhe für neue E-Motorräder der Klasse L3e mit einer Leistung ≤ 11 kW beträgt pro Fahrzeug 1.700 €. E-Motorräder (L3e) > 11 kW werden mit 2.300 € gefördert.
Wie lange wird gefördert?
Registrierungen sind so lange möglich bis das Budget ausgeschöpft ist bzw. längstens bis 31.03.2025.
Details zur Einreichung
Nach Online-Registrierung bleiben 36 Wochen für die Umsetzung und Einbringung des fertigen Antrages. Sollte das Fahrzeug bereits angeschafft sein, können Registrierung und Antragstellung unmittelbar nacheinander erfolgen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf das Rechnungsdatum nicht älter als 9 Monate sein.