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KPC Kommunalkredit Public Consulting
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von überwiegend betrieblich oder für öffentliche Zwecke genutzten Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind. Darüber hinaus werden auch Dach- und Fassadenbegrünungen bei gleichzeitiger umfassender Sanierung oder an sanierten Bestandsgebäuden in Ortskernen gefördert. Einreichen können alle österreichischen Gemeinden.
Wie wird gefördert
Die Förderungshöhe ist abhängig von der Gebäudegröße und Sanierungsqualität bzw. der begrünten Gebäudefläche, und kann bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten betragen.
Details zur Einreichung
Das Förderansuchen erfolgt online. Mindestens 20 Prozent Landesanteil gefordert. Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung für die beantragten Maßnahmen einzubringen. Weitere Details finden Sie auf der Website zur Förderung.