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KPC Kommunalkredit Public Consulting
Gefördert wird die Umstellung von konventionellen Beleuchtungsanlagen auf neue LED-Systeme in bestehenden, betrieblich genutzten Gebäuden sowie die zusätzliche Installation von Lichtsteuerungssystemen. Die gesamte
Anschlussleistung der installierten LED-Leuchten muss mind. 0,5 kW und weniger als 20 kW betragen.
Wie wird gefördert
Die Förderung beträgt bis zu 600 Euro/kW Anschlussleistung und wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss vergeben. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt.
Wie lange wird gefördert?
Bis das Budget ausgeschöpft ist.
Details zur Einreichung
Das Förderansuchen erfolgt online. Mindestens zwölf Prozent Landesanteil oder eine Finanzierung aus Mitteln des „Kommunalen Investitionsprogramms 2020“ zumindest in Höhe der Bundesförderung gefordert. Weitere Details finden Sie auf der Website zur Förderung.