zurück
KPC Kommunalkredit Public Consulting
Gefördert werden Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines Gebäudes, mit einer Nennwärmeleistung von weniger als 100 kW.
Wie wird gefördert
Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form einer Pauschale in Abhängigkeit von der Nennwärmeleistung der Anlage und davon, ob die neu installierte Heizungsanlage ein fossiles Heizungssystem (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) oder einen Neubau bzw. den Austausch einer nicht-fossilen Altanlage betrifft. Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben.
Wie lange wird gefördert?
Bis das Budget ausgeschöpft ist.
Details zur Einreichung
Das Förderansuchen erfolgt online. Mindestens 14 Prozent Landesanteil gefordert. Weitere Details finden Sie auf der Website zur Förderung.