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KPC Kommunalkredit Public Consulting
In einer gemeinsamen Förderungsaktion unterstützen das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und die Fahrzeugwirtschaft die Anschaffung von schweren Nutzfahrzeugen. Voraussetzung ist die Gewährung des "E-Mobilitätsbonus" durch den Fahrzeughandel.
Wie wird gefördert
Abhängig von der Fahrzeugklasse werden neue, schwere E-Nutzfahrzeuge mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzellenantrieb (FCEV) gefördert. Pro Fahrzeug werden die Klasse N2 mit 24.000 € und die Klasse N3 mit 72.000 € unterstützt.
Wie lange wird gefördert?
Einreichungen sind so lange möglich bis das Budget ausgeschöpft ist bzw. längstens bis 31.03.2025.
Details zur Einreichung
Die Antragstellung muss vor der Umsetzung erfolgen. Ein Mobilitäts- und/oder Verkehrskonzept mit Ermittlung des Umwelteffekts ist dabei beizulegen. Bei der Konzepterstellung unterstützen die klimaaktiv mobil Beratungsstellen kostenlos.