zurück
KPC Kommunalkredit Public Consulting
In einer gemeinsamen Förderungsaktion unterstützen das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und die Fahrzeugwirtschaft die Anschaffung von leichten E-Nutzfahrzeugen. Voraussetzung ist die Gewährung des "E-Mobilitätsbonus" durch den Fahrzeughandel.
Wie wird gefördert
Abhängig vom höchstzulässigen Gesamtgewicht werden neue, leichte E-Nutzfahrzeuge der Klasse N1 wie folgt gefördert: > 2,0 und ≤ 2,5 Tonnen mit 6.000 € pro Fahrzeug; > 2,5 Tonnen mit 10.000 € pro Fahrzeug.
Wie lange wird gefördert?
Registrierungen sind so lange möglich bis das Budget ausgeschöpft ist bzw. längstens bis 31.03.2025.
Details zur Einreichung
Nach Online-Registrierung bleiben 36 Wochen für die Umsetzung und Einbringung des fertigen Antrages. Sollte das Fahrzeug bereits angeschafft sein, können Registrierung und Antragstellung unmittelbar nacheinander erfolgen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf das Rechnungsdatum nicht älter als 9 Monate sein.