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© Energieagentur Tirol
19.03.2025

Neuregelung des Nullsteuersatz

Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaik aufgehoben

Die seit 01. April 2024 geltende Steuererleichterung für Photovoltaikanlagen-Anlagen bis 35 kWp wurde mit Beschluss im Nationalrat vom 07. März 2025 aufgehoben. Die Bestimmungen zum Auslaufen der Förderung sind wie folgt definiert: 

Hinweis: Der Nullsteuersatz gilt auch separat für die Lieferung ODER die Installation. Wenn nach dem 6. März 2025 bspw. nur die Lieferung von PV-Modulen beauftragt wird und diese bis 31. März 2025 abgeschlossen werden kann, kommt dafür der Nullsteuersatz zur Anwendung.

Was Sie tun können

Falls die PV-Anlage noch nicht bestellt wurde, sollten die Klient*innne direkt mit der Lieferfirma abklären und sich ggf. schriftlich bestätigen lassen, ob eine Installation und Inbetriebnahme bis 31.03.2025 möglich ist. Gerne können Sie sich mit offenen Fragen dazu auch direkt an die Energieagentur Tirol wenden. 

Sollte der Nullsteuersatz nicht mehr zur Anwendung kommen, besteht voraussichtlich wieder die Möglichkeit der EAG-Förderung. Bisher sind allerdings weder Termine für Fördercalls noch aktuelle Fördersätze offiziell auf der Website der EAG ersichtlich. Vorab finden Sie hier dazu die relevanten Websites:

  • So Geht Einreichen - Finden Sie Ihre geeignete Fördermöglichkeit
  • Förderkalender zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) 

Einen kompletten Überblick zu allen Energieförderungen finden Sie wie gewohnt auf unserer Förderübersicht.

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Die Energieagentur Tirol vereint die Kompetenz für Wasser und Energie nun unter einem gemeinsamen Dach. Seit März finden Sie uns an unserem neuen Standort in der Bürgerstraße 1-3 in Innsbruck.

Mit der Zusammenführung unserer Teams an einem Ort bündeln wir unser Wissen noch stärker und schaffen Synergien für eine nachhaltige und energieautonome Zukunft Tirols!

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