In Gebäuden mit kaltem Dachraum ist die Dämmung der obersten Geschossdecke, speziell bei Betondecken, eine einfache und kostengünstige Maßnahme des Wärmeschutzes. Um den Boden begehbar zu lassen, können entweder druckfeste Dämmplatten (z.B. Polystyrol, Holzfaserplatte) verlegt oder weiche Dämmstoffe (z.B. Mineralwolle, Zellulose) zwischen Kanthölzern eingebracht werden. Grundsätzlich sollten alle Dämmstoffe zweilagig und kreuzweise verlegt werden, um Wärmeverluste über Fugen möglichst zu vermeiden. Muss der Dachboden nicht begehbar sein, kann direkt auf die Decke Zellulose aufgespritzt werden. Brandschutzanforderungen können durch spezielle Brandschutzplatten erfüllt werden.
Bei Neubauten muss zuerst entschieden werden, wo die wärmedämmende Ebene verläuft. Je nach Nutzung wird entweder die Kellerdecke gedämmt oder die Kellerräume werden in die warme Hülle miteinbezogen. Im zweiten Fall wird die erdanliegende Bodenplatte gedämmt.
Im Bestand wird in Erdgeschosswohnungen häufig über „Fußkälte“ geklagt. Weil die Kellerdecke häufig gar nicht oder nur unzureichend gegen den unbeheizten Keller gedämmt ist, entstehen geringe Temperaturen am Fußboden. Um den erforderlichen Wärmeschutz zu erreichen, werden neben einer Dämmlage im Fußbodenaufbau zusätzlich Dämmplatten an die Kellerdecke geklebt und/oder gedübelt. Dabei richtet sich die Dämmstoffdicke nach der vorhandenen Raumhöhe im Keller und nach der verbleibenden Höhe für Fenster- und Türstürze.