Um eine Vergleichbarkeit von Gebäuden zu ermöglichen, werden in der Berechnung normierte Rahmenbedingungen vorgegeben. Der tatsächliche Verbrauch im fertiggestellten Gebäude kann durch das persönliche Verhalten und tatsächlich vorherrschende klimatische Bedingungen abweichen. (Vergleichbar mit dem angegebenen Treibstoffverbrauch eines Autos pro 100 km – der tatsächliche Verbrauch variiert je nach Fahrweise, Geschwindigkeit, Fahrtstrecke etc.).
Mit dem Energieausweis steht ein Instrument zur Verfügung, mit dem das Energiekonzept eines Bau- oder Sanierungsvorhabens geplant und optimiert werden kann. Wichtig dabei ist, dass der Energieausweis zu einem Zeitpunkt erstellt wird, an dem noch Änderungen in der Planung möglich sind.
Beim Neubau und bei einer größeren Renovierung von Gebäuden ist der Energieausweis Teil der Einreichunterlagen und verpflichtende Anforderung für die baurechtliche Bewilligung des Vorhabens. Auch für den Bezug von Fördergeldern im Rahmen der Tiroler Wohnbauförderung (Neubau), der Ökobonusförderung (Gesamtsanierung) oder des Sanierungsschecks des Bundes ist der Energieausweis erforderlich.
Bei Verkauf und Vermietung von Gebäuden bzw. Wohnungen muss der/die VerkäuferIn bzw. VermieterIn gemäß Energieausweisvorlagegesetz (EAVG) dem/der KäuferIn oder MieterIn einen höchstens 10 Jahre alten Energieausweis vorlegen und bei Vertragsabschluss aushändigen.
Ein Energieausweis darf nur von befugten Unternehmen ausgestellt werden. Dazu zählen zum Beispiel ArchitektInnen, IngenieurkonsulentInnen, BaumeisterInnen oder Technische Büros.
Hier finden Sie eine Auflistung von Energieausweis-BerechnerInnen für Wohngebäude sowie Nicht-Wohngebäude. (Diese Listen sind ein Service der Energieagentur Tirol, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Wertung dar. Die gelisteten Firmen und Personen führen die Energieausweis-Berechnungen eigenständig und eigenverantwortlich durch.)
Voraussetzung für einen qualitativ hochwertigen Energieausweis ist das Zusammenspiel und die Kommunikation aller Planungsbeteiligten, von dem/der ArchitektIn über den/die HaustechnikplanerIn bis hin zum/zur Energieausweis-ErstellerIn.
Der Energieausweis umfasst eine Titelseite mit der Energieeffizienz-Skala, eine Rückseite mit detaillierten Energie- und Gebäudedaten sowie einen Anhang. Der Anhang beinhaltet die nachvollziehbare Dokumentation der Berechnung und der Eingabedaten, eine detaillierte Darstellung aller Bauteile und des haustechnischen Systems sowie Sanierungsempfehlungen für Bestandsgebäude. Form und Inhalt des Energieausweises sind genormt.
Der Energieausweis nach OIB-Richtlinie 6 weist seit 2013 in Tirol auf der Vorderseite vier Spalten auf. Die einzelnen Energiekennzahlen werden mit einer Bewertungsskala dargestellt und machen eine einfache Einordnung und einen Vergleich mit anderen Wohnobjekten möglich. Die Kategorie „A++“ steht für einen äußerst geringen Bedarf, „G“ steht für einen sehr hohen Verbrauch, wie er bei alten, unsanierten Gebäuden häufig vorliegt.
Hier finden Sie Informationen und Schulungsunterlagen vom Land Tirol.