Der erste wichtige Schritt zur Qualitätssicherung beginnt mit der Auswahl der Beteiligten. Ein/e ArchitektIn bzw. PlanerIn mit hoher Kompetenz in energieeffizientem Bauen sorgt in der Regel dafür, dass ihr Objekt auf hohem energietechnischem Niveau geplant wird. In der Ausführungsphase kann diese/r PlanerIn neben den allgemeinen Aufgaben der Bauaufsicht/Bauleitung vor allem spezifische Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Energieeffizienz, Bautechnik und Ökologie treffen.
Für den Bereich der Gebäudetechnik zahlt sich eine eigene Bauüberwachung bei kleineren Wohnbauten meist nicht aus. Bei der Errichtung von Wärmepumpen-, Biomasse- oder Photovoltaikanlagen kann ein/e für dieses Fachgebiet zertifizierte/r InstallateurIn beauftragt werden.
Da die Aufgaben der Bauleitung/Bauaufsicht sehr umfangreich und komplex sind, sollte unbedingt eine Fachkraft dafür engagiert werden. Wird überlegt, diese Aufgabe selbst zu übernehmen, sollte das nur in Betracht gezogen werden, wenn ausreichend Erfahrung im Bauhandwerk und Baubetrieb besteht.
Achten Sie generell darauf, den Anteil der Eigenleistung in der Bauphase richtig einzuschätzen und nicht zu überschätzen. Kommt es zu einem Schaden, ist es auch aus Gewährleistungs- und Haftungsgründen wichtig, dass Leistungen von Fachfirmen durchgeführt wurden.
Für verschiedene Dienstleistungen, AnbieterInnen bzw. Unternehmen oder Produkte im Bereich des energieeffizienten Bauens gibt es eine breite Auswahl an Qualitätssicherungssystemen. Diese Systeme gewährleisten klar definierte Standards und überprüfen deren Qualitäten. Nachfolgende Systeme haben sich hierbei bewährt.
Wenn Sie ein Passivhaus bauen oder eine Sanierung mit Passivhaus-Komponenten (EnerPHit-Standard) durchführen, steht mit dem Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) ein eigenes Planungswerkzeug zur Verfügung. Dieses Tool, mit dem u.a. Energiebilanzen erstellt und Komfortbedingungen überprüft werden können, bildet die Grundlage, um ein funktionierendes Passivhaus zu planen. Die Überprüfung auf Einhaltung der für ein Passivhaus festgelegten Kriterien kann über eine Zertifizierung durch das Passivhaus Institut oder eine akkreditierte Stelle erfolgen.
Bei einzelnen Gewerken besteht die Möglichkeit, zertifizierte Betriebe zu beauftragen. Durch eine Zertifzierung bildet sich ein ausführender Betrieb auf diesem Fachgebiet gemäß dem aktuellen Stand der Technik weiter und muss in der Regel das Wissen immer wieder auffrischen. Für Bauleute bietet sich dadurch die Möglichkeit, Betriebe bzw. Personen mit verlässlich hoher Fachkompetenz zu finden.
Für die Umsetzung von energieeffizienten Gebäuden können besonders hochwertige, für den Einsatz in Passivhäusern geeignete Produkte verwendet werden. Passivhaus-Komponenten reichen von Fenstern und Türen über Rollläden und Luftdichtheitssysteme bis hin zu Lüftungsgeräten und Wärmepumpen-Kompaktanlagen. Die Produkte werden nach einheitlichen Kriterien vom Passivhaus Institut zertifiziert.
Für einzelne Arbeiten gibt es von einigen Fachverbänden, Interessensgemeinschaften oder Gütegemeinschaften vorgegebene Richtlinien für die Herstellung eines bestimmten Bausystems oder eines Bauteilanschlusses, z.B. für die Montage von Fenstern, den Einbau von Fensternbänken in ein Wärmedämmverbundsystem, die Errichtung einer hinterlüfteten Fassade oder die Herstellung eines Wärmedämmverbundsystems. Für die Ausführung der Arbeiten sind die erforderlichen Verarbeitungsrichtlinien vertraglich festzuschreiben. Die Bauüberwachung prüft während des Baus die Einhaltung dieser Richtlinien.
Ein entscheidendes Instrument für einen reibungslosen Bauablauf sind regelmäßige Baubesprechungen. Auch wenn die Bauaufsicht die Koordination des Bauablaufes und die Kommunikation mit den Beteiligten übernimmt, sollten Sie als AuftraggeberIn nach Möglichkeit bei allen Besprechungen dabei sein.
Zu Beginn der Ausführungsarbeiten sollten in einer Auftaktbesprechung mit allen Beteiligten die Ziele des Bau- oder Sanierungsvorhabens klar angesprochen werden. Aus Sicht der Energieeffizienz sind die Herstellung der luftdichten Ebene, Bauteilanschlüsse und insbesondere der Übergang zu anderen Gewerken zentrale Punkte. Diese Schnittstellen müssen von Anfang an besprochen und abgestimmt werden.
Die Baubesprechung ist ein wichtiges Element während des Bauablaufes. In der Baustellenphase kann davon ausgegangen werden, dass es zu Abweichungen vom Plan und Änderungen kommt. Bei Sanierungsvorhaben kommt das naturgemäß häufiger vor als bei Neubauten. Durch regelmäßig durchgeführte Baubesprechungen lassen sich Änderungen gut mit den betroffenen AkteurInnen bzw. Gewerken abstimmen.
Die energietechnische Ausführungsqualität der Gebäudehülle ist messbar. Ein Indikator dafür ist die Luftdichte der Gebäudehülle. Mit dem Differenzdruckverfahren, umgangssprachlich als Blower-Door-Test bezeichnet, steht ein praxistaugliches Hilfsmittel für die Bewertung der Luftdichtheit der Gebäudehülle zur Verfügung. Mithilfe verschiedener Messtechniken (z.B. Thermografie, Vernebelung) lassen sich Schwachstellen wie Undichtigkeit, aber auch Mängel im Bereich der Wärmedämmung oder Wärmebrücken rechtzeitig aufspüren und noch vor Beginn der Nutzung beheben.
Die Thermografie ist eine Methode, Infrarotstrahlung (Wärmestrahlung) bildhaft darzustellen. Mittels einer Wärmebildkamera wird die Infrarotstrahlung eines Objektes oder Baukörpers durch eine spezielle Optik und elektronische Sensoren in ein farbiges Wärmebild umgewandelt.
Das Instrument der Thermografie kann dabei helfen, thermische Schwachstellen wie z.B. fehlende oder mangelhafte Dämmung sowie Wärmebrücken an der Gebäudehülle aufzuzeigen.
Die Belastung der Raumluft durch Schadstoffe kann über die Messung von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) festgestellt werden. Lacke, Anstriche, Klebstoffe oder Möbel können VOC abgeben, die sich negativ auf die Gesundheit auswirken können. Bei einer VOC-Messung werden der Raumluft Proben entnommen und diese anschließend chemisch ausgewertet. Die Ergebnisse geben Auskunft über die Raumluftqualität.
Die Zusammenstellung aller Planunterlagen und Berechnungsergebnisse ist ein weiterer wichtiger Faktor für die Qualitätssicherung.
Im Bautagebuch werden alle Ereignisse rund um die Erbringung einer Leistung festgehalten. Neben der Aufzeichnung aktueller Wetterbedingungen oder der anwesenden Personen auf der Baustelle werden die erbrachten Arbeiten angeführt und etwaige Abweichungen oder Mängel dokumentiert. Das Bautagebuch wird von der jeweils ausführenden Firma, den Bauleuten und/oder der Bauaufsicht abgezeichnet und ist damit eine von allen Beteiligten bestätigte Chronik des Bauablaufs.
Das Bautagebuch gilt als rechtliche Absicherung bei etwaigen Streitfällen vor Gericht. Wichtig ist, das Bautagebuch regelmäßig, vollständig und korrekt zu führen. Für das Bautagebuch gibt es vorgefertigte Muster oder entsprechende Softwareprogramme.
Halten Sie den Fortschritt der Baumaßnahmen regelmäßig auch fotografisch fest.
Mit der Übernahme eines mangelfreien Werks durch die Bauleute wird eine vertraglich vereinbarte Leistung abgeschlossen. Machen Sie eine gemeinsame Begehung mit der ausführenden Firma, sobald die Arbeiten fertiggestellt sind, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die Schlussrechnung erhalten. Bei der Begehung wird gemeinsam ein Übernahmeprotokoll geführt. Falls Mängel vorliegen, werden sie im Protokoll festgehalten und ein Zeitrahmen für deren Behebung festgelegt. Nach Unterschrift des Übernahmeprotokolls können keine Mängel mehr geltend gemacht werden. Mit diesem Zeitpunkt beginnt auch die Gewährleistungsfrist.