Bereits in der Planungsphase müssen sich Bauleute Gedanken zum Heizsystem ihres künftigen Gebäudes machen. Dabei ist zu prüfen, ob der Einsatz von alternativen Energiesystemen aus technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Gründen sinnvoll ist.
Mit dem Tool kann die Prüfung hocheffizienter, alternativer Heizsysteme gemäß §35a der Technischen Bauvorschriften 2016 dargestellt werden. Das Tool ist eine Serviceleistung der Energieagentur Tirol und steht kostenlos als Download zur Verfügung.
Die Alternativenprüfung wurde 2008 in der Tiroler Bauordnung verankert und ist
verpflichtender Teil der Einreichunterlagen für Bauvorhaben.
Tirol hat sich zum Ziel gesetzt bis 2050 energieautonom zu werden und damit seinen gesamten Energiebedarf aus heimischen, erneuerbaren Energieressourcen zu decken.
Um das Ziel von TIROL 2050 energieautonom zu erreichen und so den nächsten Generationen eine lebenswerte Zukunft in einer intakten Umwelt zu ermöglichen, müssen wir so rasch wie möglich von fossilen auf erneuerbare, heimische Energieträger umsteigen.
Das lässt sich im Haushalt vor allem auch durch den verstärkten Einsatz von zukunftsfähigen Heizungssystemen erzielen. Die Alternativenprüfung leistet also einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Energieautonomie.
Die Alternativenprüfung ist beim Neubau und bei der größeren Renovierung von Gebäuden verpflichtend vorgeschrieben.
Am Anfang steht die Frage, welches Heizsystem künftig eingesetzt werden soll.
Handelt es sich um ein hocheffizientes alternatives Energiesystem mit dem zumindest 80 % des Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser gedeckt werden, gilt die Alternativenprüfung als erfüllt! Darunter fallen u.a. Wärmepumpen, Biomasseanlagen sowie der Anschluss an erneuerbare Nah- oder Fernwärme. Somit gelten die 80 % auch als Anforderung bei Hybridsystemen – ob diese erfüllt werden kann oder nicht, wird automatisiert im Tiroler Anhang zum Energieausweis ausgewiesen.
Ein zweiter Nachweisweg führt über die Einhaltung der Anforderung an den reduzierten Primärenergiebedarf nicht erneuerbar gemäß der Technischen Bauvorschriften 2016. In der Praxis fallen darunter Gebäude, die neben einer ausgezeichneten Gebäudehülle (z.B. Passivhaus) über zusätzliche alternative Energiesysteme verfügen. Der Tiroler Anhang zum Energieausweis gibt Aufschluss darüber, ob diese Variante erfüllt ist.
Trifft keine der vorgenannten Möglichkeiten zu, ist eine Alternativenprüfung im eigentlichen Sinn zu erstellen. Dabei werden alle technisch und rechtlich möglichen Systeme einem wirtschaftlichen Gesamtkostenvergleich unterzogen. Dieser kann mit dem Servicetool der Energieagentur Tirol durchgeführt werden.
Stellt sich am Ende der Prüfung heraus, dass ein hocheffizientes alternatives Heizsystem am wirtschaftlichsten ist, so ist eines dieser Systeme auch verpflichtend einzusetzen.
Die Alternativenprüfung sollte von fachkundigen Personen erstellt werden. Dies können sowohl ArchitektInnen und PlanerInnen sein, als auch InstallateurInnen oder EnergieausweisberechnerInnen. Wichtig dabei ist der direkte Kontakt zu den Bauleuten, die letztendlich die Entscheidung über das Heizsystem treffen müssen. Prinzipiell ist die Alternativenprüfung an keine Kompetenzen gebunden.
Die Prüfung von hocheffizienten, alternativen Systemen ist in der Tiroler Bauordnung als Anforderung für Gebäude festgeschrieben. In den Technischen Bauvorschriften ist die anzuwendende Methode dazu im Detail abgebildet.
Weitere Details zu den rechtlichen Rahmenbedingungen können der Tiroler Bauordnung sowie den Technischen Bauvorschriften entnommen werden.
www.tirol.gv.at