Die E-Mobilität ist angekommen und erfreut sich großer Beliebtheit. Elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge sind bereits vielerorts im Einsatz und einige Tiroler Unternehmen und Gemeinden greifen bereits auf einen elektrifizierten Fuhrpark zurück. Vor allem Unternehmen und Kommunen haben daher ein großes Handlungspotential, um sich positiv zu positionieren und ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden. Aber nicht nur verantwortungsvolles Handeln, sondern auch finanzielle Anreize sprechen für die Anschaffung eines elektrisch betriebenen Fahrzeuges. Doch welche Benefits gibt es aktuell und wie können diese in Anspruch genommen werden?
Diese und noch weitere Fragen werden in unserem kostenlosen Online-Update von Mag. Thomas Karner, Steuerrechtsexperte und Teamleiter Steuerrecht der WK Tirol und unserem E-Mobilitätsexperten Thomas Geisler, BA beantwortet.
Steuerliche Begünstigungen ergeben sich bei der Anschaffung als auch im laufenden Betrieb eines E-Fahrzeuges. Neben dem internen Fuhrpark wird auch das zur Verfügung stellen von elektrisch betriebenen Dienstfahrzeugen steuerrechtlich betrachtet.
Mit der novellierten Kraftstoffverordnung, welche seit 01.01.2023 gültig ist, besteht eine Regelung den Ladestrom als Treibhausgasminderung monetär in Wert zu setzen. Einen Einblick dazu sowie über aktuelle Fördermöglichkeiten wird gegeben.