Vergessen Sie nicht die Zuschüsse aus dem Kommunalen Investitionsprogramm 2023 (KIP) zu beantragen! Der Bund unterstützt Städte und Kommunen damit bei Investitionen mit insgesamt einer Milliarde Euro. Der Zuschuss ist mit anderen Förderungen kombinierbar.
Wir empfehlen Ihnen außerdem unsere Förderübersicht für Gemeinden. So verlieren Sie nie den Überblick welche Unterstützungen für Tiroler Gemeinden bereitstehen. Außerdem helfen unsere Rechenbeispiele "Raus aus Fossil", "Photovoltaik am Gemeindedach" und "Errichtung einer Fahrradabstellanlage" zu verstehen, wie sich die KIP-Zuschüsse mit anderen Förderprogrammen optimal kombinieren lassen.
Zur optimalen Ausnützung aller Unterstützungen durch Bund und Land sollen unsere Rechenbeispiele als Hilfe dienen. So können Gemeinden wichtige nachhaltige Investionen in die Energieerzeugung, in die Energieffizienz und in die Mobilität angehen.
Laut Angebot liegen die Investitionskosten für den Heizkessel, Kaminumbau sowie die Lageranpassung bei 80.000 Euro. Wenn man alle drei rechts angeführten Förderungen kombiniert, ist eine Förderquote von bis zu 91 Prozent für den Umstieg auf erneuerbare Energien lukrierbar.
Hinweis: Auf die jeweiligen Modalitäten in der Antragstellung ist zu achten.
Laut Angebot liegen die Investitionskosten für die Photovoltaik-Anlage inkl. Montage bei 71.000 Euro. Wenn alle drei rechts angeführten Förderungen kombiniert werden, ist eine Förderquote von bis zu 80 Prozent für die Installation einer Sonnenstrom-Anlage lukrierbar.
Hinweis: Auf die jeweiligen Modalitäten in der Antragstellung ist zu achten.
*Wir treffen die Annahme, dass eine Förderquote von 120 Euro / kWp geboten wird.
Laut Angebot liegen die Investitionskosten für die Bügel bei 1.500 Euro. Neben den Mitteln aus dem kommunalen Investitionsprogramm 2023 (KIP 2023 Förderung) kann auch die Landesförderung aus dem Tiroler Mobilitätsprogramm 2022-2030 in Anspruch genommen werden. Für deren Förderberechnung müssen Ansuchen bei weiteren Förderstellen in Abzug gebracht werden, womit bei Kombination der zwei Förderungen eine Förderquote von insgesamt bis zu 65 Prozent möglich ist.
Hinweis: Auf die jeweiligen Modalitäten in der Antragstellung ist zu achten.
*Wie erhalten Gemeinden einen erhöhten Fördersatz? Der erhöhte Fördersatz ist Antragssteller*innen zugänglich, welche in den letzten zwei Jahren einen Mobilitäts-Check durchgeführt haben. Förderungsfähig ist der Nettoaufwand der Investitionskosten, d.h. Finanzierungsbeiträge der Europäischen Union, des Bundes, und Finanzierungsbeiträge durch Dritte sind für die Förderungsermittlung in Abzug zu bringen.