Durch die Novellierung des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes wurden PV-Anlagen auf Mehrparteienhäusern gesetzlich neu geregelt. Der Strom aus der Sonne kann seitdem nicht mehr nur für die Gemeinschaftsflächen genutzt, sondern auch an die einzelnen Wohneinheiten verteilt und verrechnet werden.