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Land Tirol, Abteilung Wirtschaftsförderung
Das Land Tirol fördert im Rahmen des Sonderförderungsprogramms "Oberes und Oberstes Gericht" die Errichtung von Ladeinfrastruktur.
Wie wird gefördert
Schnelladestationen mit Wechselstrom oder Gleichstrom und mehr als 22 kW werden mit 3.000 € pro Ladestation gefördert.
Wie lange wird gefördert?
Einreichungen ab 01.01.2015 bis 31.12.2024.
Details zur Einreichung
Die Antragstellung muss vor der Umsetzung erfolgen.