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Förderung von netzdienlichen Stromspeichersystemen

ausgeschöpft

ab 01.01.2025
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Land Tirol, Abteilung Wasser-, Forst- und Energierecht

Gefördert werden ausschließlich neu installierte Stromspeicheranlagen und die Erweiterung von bestehenden Stromspeicheranlagen bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von insgesamt 10 kWh auf bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen. Diese müssen bereits errichtet sein und Strom produzieren. Zudem muss die Stromspeicheranlage mit handelsüblichen Wechselrichtern mit Steuermöglichkeit kompatibel sein, um eine zeitgesteuerte Ladung des Speichers und damit eine netzdienliche Speicherbewirtschaftung programmieren zu können. Damit kann der Eigennutzungsgrades von 30 bis 40 Prozent auf 60 Prozent erhöht werden.

Wie wird gefördert

Der Einmalzuschuss beträgt 100 Euro je kWh bis maximal 10 kWh nutzbarer Speicherkapazität. Gefördert werden die ersten zehn kWh neuer Speicher wie auch die Erweiterung von bestehenden Speichern auf zehn kWh.

Wie lange wird gefördert?

Errichtung und Inbetriebnahme der Anlage ab dem 01.01.2025, bis das Budget erschöpft ist.

Details zur Einreichung

Das Ansuchen ist nach Inbetriebnahme der Anlage über das Online-Formular in elektronischer Form mit den angeführten Beilagen einzubringen.
Link zur Förderung
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