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Land Tirol, Abteilung Wasser-, Forst- und Energierecht
Gefördert werden ausschließlich neu installierte Stromspeicheranlagen und die Erweiterung von bestehenden Stromspeicheranlagen bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von insgesamt 10 kWh auf bestehenden Stromerzeugungsanlagen (bereits errichtet und produzieren Strom).
Zudem muss die Stromspeicheranlage mit handelsüblichen Wechselrichtern mit Steuermöglichkeit kompatibel sein, um eine zeitgesteuerte Ladung des Speichers und damit eine netzdienliche Speicherbewirtschaftung programmieren zu können. Damit kann der Eigennutzungsgrades von 30-40% auf 60% erhöht werden.
Wie wird gefördert
Der Einmalzuschuss beträgt 150 Euro je kWh bis maximal 10 kWh nutzbarer Speicherkapazität.
Wie lange wird gefördert?
Errichtung und Inbetriebnahme der Anlage ab dem 01.01.2024, bis das Budget erschöpft ist.
Details zur Einreichung
Das Ansuchen ist nach Inbetriebnahme der Anlage über das Online-Formular in elektronischer Form mit den angeführten Beilagen einzubringen.