zurück
KPC Kommunalkredit Public Consulting
Gefördert werden elektrisch betriebene Wärmepumpen mit mehr als 100 kW Nennwärmeleistung, die für die überwiegende Erzeugung von Heizwärme, Warmwasser beziehungsweise Prozesswärme oder die Versorgung von Wärmenetzen verwendet werden mit überwiegend betrieblicher Nutzung. Einreichen können alle österreichischen Gemeinden.
Wie wird gefördert
Die Berechnung der Förderung für Wärmepumpen ab 100 kWth erfolgt pauschal in Abhängigkeit von Leistung und Art der Wärmepumpe und kann bis zu 27 % der beihilfefähigen Kosten betragen.
Wie lange wird gefördert?
Bis das Budget ausgeschöpft ist.
Details zur Einreichung
Das Förderansuchen erfolgt online. Mindestens 8 Prozent Landesanteil gefordert. Weitere Details finden Sie auf der Website zur Förderung.