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KPC Kommunalkredit Public Consulting
Gefördert werden Maßnahmen zur Dämmung der obersten Geschoßdecke, des Daches sowie die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern, Außentüren und Toren von öffentlichen Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind.
Wie wird gefördert
Die Förderung erfolgt nach Umsetzung der Maßnahmen und wird anhand der Fläche der sanierten Bauteile bestimmt. Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss vergeben.
Details zur Einreichung
Das Förderansuchen erfolgt online. Mindestens zwölf Prozent Landesanteil gefordert. Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung für die beantragten Maßnahmen einzubringen. Weitere Details finden Sie auf der Website zur Förderung.