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KPC Kommunalkredit Public Consulting, Land Tirol
Gefördert wird der Neubau von überwiegend betrieblich oder für öffentliche Zwecke genutzten Gebäuden in energieeffizienter Bauweise, die die Anforderungen der OIB-Richtlinie erheblich unterschreiten. Einreichen können alle österreichischen Gemeinden.
Wie wird gefördert
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben und mittels Pauschalsatzes anhand der Heizwärmebedarfsunterschreitung gegenüber einem entsprechend dem OIB-Standard errichteten Gebäude, berechnet und beträgt maximal 18 Prozent der Investitionsmehrkosten.
Wie lange wird gefördert?
Bis das Budget ausgeschöpft ist.
Details zur Einreichung
Das Förderansuchen erfolgt online. Mindestens zwölf Prozent Landesanteil gefordert. Weitere Details finden Sie auf der Website zur Förderung.