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KPC Kommunalkredit Public Consulting
Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Errichtung von Radabstellanlagen und gegebenenfalls zugehöriger E-Ladestationen. Hierbei sind Stellplätze für mindestens 10 Fahrräder zu errichten.
Wie wird gefördert
Gefördert wird die Anschaffung von versperrbaren bzw. am Fahrradrahmen sicherbaren Radabstellanlagen mit Abstellplätzen für mindestens 10 Fahrräder, die Errichtung von einem E-Ladepunkt pro Radabstellplatz (pro Ladepunkt ≤ 5kW Abgabeleistung) in Verbindung mit den zuvor genannten Radabstellanlagen, die Sanierung bestehender Radabstellanlagen, wenn dadurch eine Qualitätsverbesserung erzielt wird. Die Abstellanlagen müssen barrierefrei vom öffentlichen Straßenraum zugänglich sein.
Wie lange wird gefördert?
Einreichungen sind in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets bis längstens 28.02.2025 (12 Uhr) möglich.
Details zur Einreichung
Die Antragstellung ist erst nach Umsetzung des Vorhabens möglich, spätestens jedoch neun Monate nach Rechnungslegung.