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KPC Kommunalkredit Public Consulting
Gefördert werden Kesselanlagen mit einer Nennwärmeleistung ab 100 Kilowatt, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden mit überwiegend betrieblicher Nutzung. Die Förderung umfasst Investitionen für Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines oder mehrerer betriebseigener Gebäude. Einreichen können alle österreichischen Gemeinden
Wie wird gefördert
Ab sofort wird die Förderung pauschal in Abhängigkeit von der Nennwärmeleistung Ihrer beantragten Kesselanlage ermittelt. Für bis zu 500 kW gilt dabei eine Förderungspauschale von 180 Euro pro kW. Für jedes weitere kW gilt eine Förderung von 60 Euro.
Wie lange wird gefördert?
Bis das Budget ausgeschöpft ist.
Details zur Einreichung
Das Förderansuchen erfolgt online. Mindestens 14 Prozent Landesanteil gefordert. Weitere Details finden Sie auf der Website zur Förderung.