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KPC Kommunalkredit Public Consulting
In einer gemeinsamen Förderungsaktion unterstützen das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und die Fahrzeugwirtschaft die Anschaffung von E-Kleinbussen. Voraussetzung ist die Gewährung des "E-Mobilitätsbonus" durch den Fahrzeughandel.
Wie wird gefördert
Abhängig vom höchstzulässigen Gesamtgewicht werden E-Kleinbusse der Klasse M1 (mind. 7+1 Personen) wie folgt gefördert: > 2,0 und ≤ 2,5 Tonnen mit 6.000 € pro Fahrzeug; > 2,5 Tonnen mit 10.000 € pro Fahrzeug. Die Förderhöhe für die Klasse M2 beträgt 20.000 € pro Fahrzeug.
Wie lange wird gefördert?
Registrierungen sind so lange möglich bis das Budget ausgeschöpft ist bzw. längstens bis 31.03.2025.
Details zur Einreichung
Nach Online-Registrierung bleiben 36 Wochen für die Umsetzung und Einbringung des fertigen Antrages. Sollte das Fahrzeug bereits angeschafft sein, können Registrierung und Antragstellung unmittelbar nacheinander erfolgen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf das Rechnungsdatum nicht älter als 9 Monate sein.