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KPC Kommunalkredit Public Consulting
Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Anschaffung von E-Fahrrädern. Voraussetzung ist die Gewährung eines großen Fahrradservice durch den Händler oder einer Garantie von 3 Jahren durch den Hersteller.
Wie wird gefördert
Die Förderhöhe beträgt € 300 pro neuem E-Fahrrad (ab einer Anzahl von mind. 5 Stück) und ist mit 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Die Leistung ist mit 250 Watt und einer maximalen Geschwindigkeit 25 km/h begrenzt. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass seitens des Fahrzeughändlers beim Kauf des Fahrzeugs ein großes Fahr radservice pro Fahrrad gewährt wurde. Beim Kauf direkt vom Hersteller wird anstatt dessen ersatzweise drei Jahre Garantie anerkannt. Die Gewährung des großen Fahrradservice bzw. von drei Jahren Garantie muss auf der Fahrzeugrechnung ausgewiesen sein.
Wie lange wird gefördert?
Antragstellungen sind so lange möglich bis das Budget ausgeschöpft ist bzw. längstens bis 28.02.2025.
Details zur Einreichung
Die Antragstellung erfolgt nach Umsetzung bzw. Kauf des Fahrzeuges. Zu diesem Zeitpunkt darf das Rechnungsdatum nicht älter als 9 Monate sein.