zurück
Bundesministerium für Finanzen (BMF)
PV-Module bis 35 kWp, Zubehör, Speicher und Installationen werden von der Umsatzsteuer befreit, sofern sie auf oder in der Nähe bestimmter Gebäudetypen betrieben werden, darunter Wohngebäude, Gebäude öffentlicher Körperschaften sowie Gebäude mit gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken. Diese Maßnahme reduziert den administrativen Aufwand und die Kosten für die Installation von kleinen Photovoltaikanlagen erheblich.
Nachrüstung von Speichern ohne PV-Anlage werden nicht begünstigt.
Wie wird gefördert
Anlagen bis 35 kWp werden von der Umsatzsteuer befreit.
Wie lange wird gefördert?
Die Steuererleichterung wurde bis Ende 2025 beschlossen.
Details zur Einreichung
Eine Einreichung ist nicht nötig.