zurück
OeMag
Die Neuerrichtung einer Biomasseanlage mit einer Engpassleistung bis 50kWel sowie (neu ab dem Jahr 2023) die Erweiterung einer Biomasseanlage für die ersten 50kWel der Erweiterung kann durch Investitionszuschuss gefördert werden.
Wie wird gefördert
Förderanträge können ausschließlich zu den in der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom festzulegenden Terminen eingebracht werden. Die Höhe der zur Verfügung gestellten Fördermittel sowie die maximalen Fördersätze werden ebenfalls mit der zitierten Verordnung festgelegt. Weitere Details finden Sie auf der Website zur Förderung.
Wie lange wird gefördert?
Bis das Budget ausgeschöpft ist.
Details zur Einreichung
Bitte beachten Sie insbesondere, dass ein gültiger Förderantrag unbedingt vor Beginn der Arbeiten (entweder der Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Anlagenteilen bzw. eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht) einzureichen ist. Wurden bereits Maßnahmen gesetzt, bevor ein gültiger Antrag eingereicht wurde, ist keine Förderung Ihres Projekts möglich! Förderanträge können ausschließlich über die von der OeMAG zur Verfügung gestellte elektronische Anwendung zu den in der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom festgelegten Zeiträumen eingebracht werden. Weitere Details finden Sie auf der Website zur Förderung.