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06.02.2020

In die Vertikale: Sozial verträgliche Möglichkeiten zur Gebäudeverdichtung

Das Ziel der Raumordnung ist ambitioniert und bleibt daher ein stetig in Umformung befindlicher Prozess: Die vielen menschlichen Einzelinteressen sind im Rahmen der natürlichen Gegebenheiten mit möglichst wenig Energieaufwand für alle "unter einen Hut zu bringen". OR DI Martin Schönherr, Mitarbeiter der Abteilung Raumordnung und Statistik im Land Tirol liefert in diesem Gastbeitrag seinen Blick auf die Dinge.
Gastbeitrag Land Tirol

Die Raumordnung dient einer geordneten und nachhaltigen räumlichen Entwicklung des Landes, die die Interessen der Wirtschaft, der Umwelt- und der Sozialverträglichkeit ausgewogen berücksichtigt. Ein wichtiges Ziel der Raumordnung ist die sparsame und zweckmäßige Nutzung des Bodens. Der Wunschtraum mancher Menschen, das Einfamilienhaus, darf in diesem Gefüge schon noch eine Rolle spielen, Verdichtung und kompakte Anordnung von Gebäuden stehen aber im Vordergrund.

Ein möglicher Weg dorthin ist die Limitierung von Bauplatzgrößen für Einfamilienhäuser auf maximal 300 m². Dies benötigt für eine Realisierung im Gegenzug Bebauungspläne mit besonderer oder geschlossener Bauweise. Zusammen mit Vorgaben zu maximalen Gebäudehöhen sind Projektanten dann gefordert, individuelle Lösungen mit optimaler Belichtung und zweckmäßigen Außenräumen für das Eigenheim zu finden. Umgesetzte Beispiele von Gartenstädten mit gekonnter Reihenhausbebauung, mitunter auch in moderater vertikaler Stapelung, partizipative Wohnbauprojekte und Wohnüberbauungen weisen trotz hoher Dichten eine hohe Wohn- und Lebensqualität auf und zeigen, dass es funktioniert.

Eine Limitierung der Baumassendichte (Verhältnis zwischen dem Rauminhalt des Gebäudes und der Grundstücksfläche) oder der Nutzflächendichte (Verhältnis zwischen Nutzflächen im Gebäude und Grundstück) sind kontraproduktiv, da sie die Verdichtung verhindern.

Die vertikale Verdichtung, beispielsweise in Form von Geschoßwohnbau erlaubt eine höhere Verdichtung. Dafür ist es besonders wichtig, die Privatsphäre der einzelnen Bewohner und Bewohnerinnen in ihren Wohneinheiten zu gewährleisten. Das Thema Schallschutz ist dabei eine besondere Herausforderung. Mit entsprechender Bauweise muss sichergestellt werden, dass möglichst uneingeschränktes Wohnen in der Gemeinschaft ermöglicht wird. Siedlungen müssen sozial verträglich höhere Bevölkerungsdichten und Nutzungsdurchmischungen ohne Konflikte erlauben.

In diesem Sinn ist auch ein Herabsetzen von Baustandards, oftmals argumentiert, um die Verteuerungsspirale am Bau zu bremsen, kontraproduktiv. Wird der Geschoßwohnbau nicht als echte Wohnalternative in entsprechender Qualität umgesetzt, produziert man wiederum nur „Wartezimmer für Einfamilienhäuser“. 

Die Energieagentur Tirol vereint die Kompetenz für Wasser und Energie nun unter einem gemeinsamen Dach. Seit März finden Sie uns an unserem neuen Standort in der Bürgerstraße 1-3 in Innsbruck.

Mit der Zusammenführung unserer Teams an einem Ort bündeln wir unser Wissen noch stärker und schaffen Synergien für eine nachhaltige und energieautonome Zukunft Tirols!

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Tel: +43 512 250015
Fax: +43 512 250015 30
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