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Land Tirol, Abteilung Wirtschaftsförderung
Das Land Tirol fördert im Rahmen des Sonderförderungsprogramms "Oberes und Oberstes Gericht" die Anschaffung von E-Fahrzeugen.
Wie wird gefördert
Gefördert wird die Anschaffung von neuen E-Pkw, E-Nutzfahrzeugen und E-Kleinbussen mit reinem Eelektroantrieb und Brennstoffzelle. Die Klassen M1 und N1 werden mit 3.000 € pro Fahrzeug gefördert. Die Förderhöhe für die Klassen M2,M3 und N2, N3 beträgt 6.000€ pro Fahrzeug.
Wie lange wird gefördert?
Einreichungen ab 01.01.2015 bis 31.12.2024.
Details zur Einreichung
Die Antragstellung muss vor der Umsetzung erfolgen.