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Bedarfszuweisung PV-Anlagen

ausgeschöpft

von 01.04.2024
bis 31.12.2024
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Land Tirol

Das Land Tirol fördert die Errichtung von PV-Anlagen durch Gemeinden über Bedarfszuweisungen aus dem Gemeindeausgleichsfonds mit 25 Prozent der Investitionskosten (maximal 30.000 Euro) pro Projekt.

Wie wird gefördert

Gefördert werden Wohnobjekte (Wohnungen/ Wohnheime), die bereits eine Förderzusage des Landes, Abt. Wohnbauförderung, nach der Wohnhaussanierungsrichtlinie erhalten haben. Weiters werden Objekte gefördert, deren Haustechniksysteme den Anforderungen gemäß Produktdatenbank GET im Sinne der Wohnhaussanierungsrichtlinie vom 02.11.2021 entsprechen.

Wie lange wird gefördert?

Bis 31.12.2024 oder bis das Budget erschöpft ist.

Details zur Einreichung

Die Antragsstellung erfolgt über das "Portal Tirol".
Link zur Förderung
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