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Kommunale E-Ladeinfrastruktur (ohne öffentlichen Zugang)

verfügbar

von 21.02.2024
bis 31.05.2025
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KPC Kommunalkredit Public Consulting

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Errichtung von kommunaler E-Ladeinfrastruktur ohne öffentlichen Zugang.

Wie wird gefördert

Die Förderhöhe für einen Wechselstrom-Normalladepunkt (AC) ≤ 22 kW beträgt 500 €. Abhängig von der Ladeleistung werden Gleichstrom-Schnellladepunkte (DC) wie folgt gefördert: ≤ 22 kW mit 500 €; < 50 kW mit 3.000 €; ≥ 50 bis < 100 kW mit 7.500 €; ≥ 100 kW mit 15.000 €. Die Förderhöhen sind gedeckelt mit max. 30% der Investitionskosten (netto).

Wie lange wird gefördert?

Registrierungen sind so lange möglich bis das Budget ausgeschöpft ist bzw. längstens bis 31.05.2025.

Details zur Einreichung

Nach Online-Registrierung bleiben 36 Wochen für die Umsetzung und Einbringung des fertigen Antrages. Sollte das Fahrzeug bereits angeschafft sein, können Registrierung und Antragstellung unmittelbar nacheinander erfolgen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf das Rechnungsdatum nicht älter als 9 Monate sein.
Bundesförderungen für Gemeinden (KPC)
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