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Zweckzuschuss Anschluss an Nah- und Fernwärme

verfügbar

von 01.01.2023
bis 31.12.2027
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KIP 2023 Kommunales Investitionsprogramm

Zuschussfähig ist ein Anschluss an ein hocheffizientes oder klimafreundliches Nah-/Fernwärmesystem. (Hocheffizient: mindestens 80 % der Energie aus erneuerbaren Quellen, hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder sonstiger Abwärme. Klimafreundlich: min. 50 % der Energie aus erneuerbaren Quellen bzw. Abwärme; 75 % der Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder 50 % aus einer Kombination dieser Energien/Wärmen)

Wie wird gefördert

Die Obergrenze der Zweckzuschüsse liegt bei max. 50 % der Gesamtkosten pro Projekt.

Wie lange wird gefördert?

Die Antragsstellung hat bis zum 31.12.2026 bzw. bis die Obergrenze der Zweckzuschüsse für eine Gemeinde erreicht ist zu erfolgen. Die Nachweispflicht ist bis spätestens 31.12.2028 zu erfüllen.

Details zur Einreichung

Die Zahlungen der Gemeinde hat im zuschussfähigen Zeitraum (bis 31. Dezember 2027) zu erfolgen und die Rechnung für die Prüfung der BHAG muss vorliegen. Die Abholung der gesamten KIP 2023 für eine Gemeinde muss mit min. zwei Anträgen (Energiesparmaßnahmen, Investitionszuschüsse) erfolgen.
Zur Website der Förderung
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