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Leuchttürme der Wärmewende

verfügbar

bis 17.04.2025
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KPC Kommunalkredit Public Consulting

"Das Förderungsangebot ist modular aufgebaut und umfasst folgende vier Hauptbereiche: Modul A1: Sanierung von betrieblichen und kommunalen Einzelprojekten Modul A2: Sanierung und Bauen für großvolumige Gebäude und Quartiere Modul B: Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden und Quartieren Modul C: Dekarbonisierung von Erzeugungsanlagen für bestehende Fernwärmenetze"

Wie wird gefördert

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Investitionszuschusses und wird nach Abschluss des Projekts ausbezahlt. Das Programm fördert Projekte in den Bereichen Sanierung von Gewerbe- und Kommunalgebäuden (Modul A1), Sanierung und Neubau von Großvolumengebäuden und Quartieren (Modul A2), Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden und Quartieren (Modul B) und Dekarbonisierung von Erzeugungsanlagen für bestehende 1 Nahwärmenetze (Modul C).

Wie lange wird gefördert?

Anträge können bis 17.04.2025 eingereicht werden.

Details zur Einreichung

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Link zur Förderung
Energieagentur Tirol

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